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  • 17.05.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung

    Privater Dienstleister bei der Geschwindigkeitsmessung

    Hat die Behörde bewusst regelwidrig einen privaten Dienstleister eingeschaltet, um Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen bzw. auszuwerten, besteht ein Beweisverwertungsverbot für die Messergebnisse. Davon ist das AG Weilburg ausgegangen (6.3.17, 40 OWi 6 Js 7873/16, Abruf-Nr. 193576 ).