16.06.2017 · Fachbeitrag · Gefährdung anderer
Wer geblendet ist, ist nicht gleichzeitig auch entschuldigt
In dem vom AG Dortmund (28.2.17, 729 OWi-250 Js 147/17-49/17, Abruf-Nr. 193564 193564 ) entschiedenen Fall hatte der Betroffene einen Verkehrsunfall verursacht. Er hatte sich gegenüber dem Vorwurf eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO damit verteidigt, dass er durch das Abblendlicht eines am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugs geblendet worden sei. Damit hatte er beim AG keinen Erfolg.
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