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  • 17.10.2019 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Urteilsgründe bei einem Fahrverbot nach § 44 StGB

    | Wird eine kurze Freiheitsstrafe nach § 47 Abs. 1 StGB verhängt, muss auch erörtert werden, ob ein Fahrverbot nach § 44 Abs. 1 StGB angeordnet wird. Das gilt jedenfalls, wenn die Umstände des Falls die Anordnung eines Fahrverbots aufgrund einer Fallkonstellation nach § 44 Abs. 1 S. 2 StPO nahelegen, weil die zu behandelnde Straftat der mittleren Kriminalität zuzuordnen ist, der Angeklagte über eine Fahrerlaubnis verfügt und die Kombination einer Geldstrafe mit der Anordnung eines Fahrverbots die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entbehrlich macht. |