15.07.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Kein Absehen vom Fahrverbot bei höherem Familieneinkommen
Das AG Lüdinghausen hat bei einer Betroffenen mit zwei ausgeübten Berufen bei einem Familiennettoeinkommen von rund 5.000 EUR nicht von einem Fahrverbot abgesehen (18.1.16, 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15, Abruf-Nr. 186206 ).
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