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  • 15.07.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei höherem Familieneinkommen

    Das AG Lüdinghausen hat bei einer Betroffenen mit zwei ausgeübten Berufen bei einem Familiennettoeinkommen von rund 5.000 EUR nicht von einem Fahrverbot abgesehen (18.1.16, 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15, Abruf-Nr. 186206 ).