31.03.2014 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes
Auch ein „einfacher“ Rotlichtverstoß kann aufgrund der Vorahndungslage des Betroffenen ohne Weiteres die mit der Ahndung mit einem bußgeldrechtlichen Fahrverbot verbundene Wertung als beharrlicher Pflichtenverstoß gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 1 2. Alt. StVG außerhalb eines Regelfalls i.S.v. § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV rechtfertigen (OLG Bamberg 6.3.14, 3 Ss OWi 228/14, Abruf-Nr. 140966 ).
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