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  • 17.11.2021 · Nachricht · Fahrverbot

    Fahrverbot bei durch Tat selbst verletzten Betroffenen

    | Wurde der Betroffene bei der von ihm begangenen Ordnungswidrigkeit selbst erheblich verletzt, muss sich das Tatgericht bei der Begründung des Fahrverbots trotz der Indizwirkung des Bußgeldkatalogs in aller Regel damit befassen und begründen, warum dennoch die Denkzettel-, Besinnungs- und Warnfunktion der Nebenfolge erforderlich ist. |