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  • 17.05.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Defekter Tachometer kann vor Fahrverbot schützen

    | Ein defekter Tachometer kann den Handlungsunwert eines Geschwindigkeitsverstoßes herabsetzen mit der Folge, dass der Vorwurf eines groben Pflichtenverstoßes nach § 25 Abs. 1 S. 1 StVG entfällt. Dann darf kein Fahrverbot verhängt werden. |