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  • · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Aktuelle Rechtsprechung zum Absehen vom Fahrverbot bei einem „Augenblicksversagen“

    von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

    | Die Anordnung eines Fahrverbots trifft den Betroffenen i.d.R. mehr als die Verhängung einer Geldbuße. Deshalb ist es Aufgabe des Verteidigers, die Festsetzung eines Fahrverbots nach Möglichkeit zu verhindern. Unsere Rechtsprechungsübersicht gibt einen Überblick. |

     

    Rechtsprechungsübersicht / Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

    Umstände des Einzelfalls
    Augenblicksversagen: ja oder nein?
    Fundstelle

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts.

    Ja, aber nur, wenn der Fahrer das Ortseingangsschild übersehen hat und die geschlossene Ortschaft als solche nicht erkennen konnte.

    KG DAR 01, 413;

    OLG Celle NZV 98, 254;

    OLG Dresden VRS 109, 57; AG Frankfurt a.M. NZV 07, 379

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, nachts, Ortseingangsschild übersehen.

    Nein, wenn der Betroffene aufgrund der Art der Straßenbeleuchtung mit einer geschlossenen Ortschaft hätte rechnen müssen.

    BayObLG

    NZV 98, 212

    Übersehen der Anordnung einer Tempo-30-Zone und Befahren mit 69 km/h.

    Nein, da die innerorts an sich gültige Geschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten wird.

    KG

    DAR 01, 318

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, der Betroffene wohnt in der Nähe des Tatorts oder befährt die Strecke regelmäßig.

    Nein.

    OLG Köln NZV 98, 164;

    OLG Hamm VA 06, 138

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, die bei einer Geschwindigkeitsmessung grds. einzuhaltende Mindestentfernung von 200 m zu Beginn und Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht eingehalten.

    Grds. ja, aber: nein, wenn die Mindestentfernung aus sachlichem Grund (Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Geschwindigkeitsüberschreitung im Messbereich) unterschritten wird.

    OLG Hamm

    DAR 00, 580;

    OLG Köln

    VRS 96, 62

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, die Aufstellung der Ortseingangsschilder entspricht nicht den Verwaltungsvorschriften.

    Ja. Im Fall des AG Zossen befand sich das die Geschwindigkeit begrenzende Schild nur auf einer Seite der Straße.

    BayObLG VRS 95, 130; OLG Düsseldorf

    VA 02, 95;

    AG Zossen zfs 01, 234,

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, durch vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen wird auf Kreuzungsbereich hingewiesen.

    Nein, mit Geschwindigkeitsbeschränkungen muss gerechnet werden.

    BayObLG

    NZV 99, 559

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts zur Nachtzeit in einem Bereich, der bereits am Tag den Eindruck der Außerörtlichkeit erweckt.

    Ja.

    AG Meißen

    zfs 03, 570

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 32 km/h, unmittelbar nach Fahrtbeginn; Fahrerin ist durch gerade Erlebtes emotional „völlig derangiert“.

    Ja.

    OLG Koblenz

    21.6.02,

    2040 Js 18396/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, auf dem Straßenpflaster befindet sich das Verkehrszeichen „Vorsicht Kinder“.

    Nein, da sich dem Betroffenen aufdrängen musste, dass er sich innerhalb einer Geschwindigkeitsbeschränkung befand.

    AG Riesa

    DAR 05, 109

    Tempo-30-Zone, Verkehrsschild nur einmal aufgestellt, Strecke erstmalig befahren.

    Ja. Im Fall des OLG Celle war der Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung erkennbar weggefallen.

    OLG Hamm NZV 98, 334;

    OLG Köln VRS 97, 375;

    OLG Celle DAR 03, 323

    Tempo-30-Zone, zugleich mit oder unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild.

    Ja.

    OLG Hamm NStZ-RR 99, 313; DAR 99, 327

    Tempo-30-Zone ist dem Betroffenen „bewusst“, Verbreiterung der Straße.

    Nein, die Verbreiterung der Straße berechtigt nicht zur Annahme, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben ist. Das gilt auch, wenn der Betroffene abgelenkt war (Streit seiner Kinder im Pkw).

    OLG Hamm VA 01, 73

    Betroffener überschreitet nicht nur die durch Zeichen 274 beschränkte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sondern auch die an sich innerörtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in erheblicher Weise (hier: um 16 km/h).

    Nein.

    OLG Dresden

    NJW 05, 2100;

    DAR 05, 570

    Betroffener sucht eine Tempo-30-Zone zunächst als Fußgänger auf, um seinen dort von einem Anderen abgestellten Pkw abzuholen.

    Grds. ja, sofern sich nicht anderes aufdrängen musste.

    BayObLG

     VA 04, 49

    Übersehen von Verkehrsschildern innerorts durch einen Ortsfremden.

    Nein, wenn dieser durch zu schnelles Fahren (Überschreiten der an sich innerorts zulässigen Geschwindigkeit um 9 km/h) selbst zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen hat.

    OLG Karlsruhe

     VA 03, 71

    Betroffener hat nachts und bei fehlender Straßenbeleuchtung das auf der linken Straßenseite befindliche Ortsausgangsschild passiert und daher geglaubt, er befinde sich außerorts, er hat aber das Ortseingangsschild des nächsten Orts auf gleicher Höhe auf der rechten Seite übersehen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.

    Ja.

    OLG Rostock

    zfs 04, 480

    Der Betroffene macht geltend, aufgrund eines Wahrnehmungsfehlers eine innerorts angeordnete Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h übersehen zu haben.

    Augenblicksversagen nur ausnahmsweise, wenn der Betroffene zugleich die nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO innerhalb geschlossener Ortschaften gültige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich (hier: um 30 Prozent) überschritten hat (Problem der sog. hypothetischen Höchstgeschwindigkeit).

    OLG Bamberg

     VA 10, 193

    Der Betroffene passiert vor dem Erreichen eines Parkplatzes ein die Höchstgeschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen und überschreitet nach dem Parken die zulässige Geschwindigkeit.

    Nein, der Betroffene kann sich nicht damit entlasten, dass sich nicht unmittelbar nach der Ausfahrt des Parkplatzes erneut ein entsprechendes Verkehrszeichen befunden und er die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung mittlerweile vergessen habe.

    OLG Oldenburg

    DAR 12, 37

     

     

    Rechtsprechungsübersicht / Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

    Umstände des Einzelfalls
    Augenblicksversagen: ja oder nein?
    Fundstelle

    Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 km/h außerorts, der Betroffene achtet aus Sorge um seine schwangere, aus seiner Sicht möglicherweise bereits in den Wehen liegende Ehefrau, nicht mit der gebotenen Sorgfalt auf die einzuhaltende Geschwindigkeit.

    Ja.

    OLG Karlsruhe

     VA 02, 78

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf Landstraße, Übersehen des Zeichens 274 an Straßeneinmündung.

    Nein.

    OLG Zweibrücken

     NJW 98, 3581

    Betroffener befährt außerorts eine dreispurig autobahnmäßig ausgebaute Fahrbahn einer Landstraße mit Mittelleitplanke.

    Ja, ein auswärtiger Verkehrsteilnehmer muss außerhalb geschlossener Ortschaften auf einer solchen Straße nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h rechnen.

    OLG Karlsruhe

    VA 06, 66

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h um 62 km/h außerorts.

    Nein.

    OLG Karlsruhe

    VA 07, 164

     

     

     

    Rechtsprechungsübersicht / Geschwindigkeitsüberschreitung Autobahn

    Umstände des Einzelfalls
    Augenblicksversagen: ja oder nein?
    Fundstelle

    Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 km/h auf BAB.

    Trotz Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ja, da die Höhe allein die grobe Pflichtwidrigkeit nicht begründet.

    OLG Zweibrücken

    DAR 98, 362

    Betroffener übersieht auf BAB eine sich über die Breite mehrerer Fahrbahnen erstreckende Leuchtanzeige, die flexibel die Geschwindigkeitsanzeige an die gegebenen Verkehrsverhältnisse anpasst.

    Nein, wegen der besonderen Auffälligkeit dieser Anzeige.

    OLG Hamm

     VA 06, 16

    Geschwindigkeitsüberschreitung um 76 Prozent auf BAB, zulässige Geschwindigkeit durch Zeichen 274 auf 60 km/h beschränkt

    Nein, und zwar auch nicht, wenn ein sog. Geschwindigkeitstrichter nicht eingerichtet ist bzw. dazu Feststellungen fehlen.

    OLG Hamm

    VRS 96, 388

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer BAB, Beschränkung auf 120 km/h eingehalten.

    Ja, die Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit muss sich dem Betroffenen nicht allein aufdrängen, weil er sich einer Anschlussstelle nähert.

    OLG Braunschweig

    NZV 98, 420;

    OLG Rostock DAR 99, 277 (Geschwindigkeitsüberschreitung wegen instabiler Brücke)

    Verfahren auf BAB und darauf zurückzuführende Geschwindigkeitsüberschreitung nach dreimaligem Übersehen der entsprechenden Begrenzungsschilder.

    Nein.

    OLG Hamm

     VA 02, 157

    Fahren auf BAB und Übersehen der Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder wegen eines Gesprächs über geschäftliche Angelegenheiten.

    Nein.

    OLG Hamm

    NZV 02, 142, 143

    Geschwindigkeitsüberschreitung zur Nachtzeit auf einer BAB bei geringem oder nahezu fehlendem Verkehrsaufkommen.

    Nein, wenn nicht weitere Umstände hinzukommen.

    OLG Bamberg

     VA 07, 50

     

     

    Rechtsprechungsübersicht / Rotlichtverstoß

    Umstände des Einzelfalls
    Augenblicksversagen: ja oder nein?
    Fundstelle

    Rotlichtverstoß, weil sich der Betroffene von einem wegen eines Defekts liegen gebliebenen Fahrzeug hat ablenken lassen.

    Nein.

    OLG Karlsruhe

     VA 07, 14

    Bei einem Rotlichtverstoß wird versehentlich auf das falsche Lichtzeichen geschaut.

    Ja.

    AG Frankfurt

    NZV 08, 371

    „Frühstarter“ bei einem Rotlichtverstoß.

    Nein, allein das reicht nicht zum Absehen vom Fahrverbot, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, wenn z.B. das Rotlicht gerade nicht dem Schutz des Querverkehrs dient.

    OLG Bamberg

    DAR 08, 596;

    VA 09, 209;

    OLG Karlsruhe

    VRS 118, 369

    Der Betroffene hat, nachdem er an einer Kreuzung rechts abgebogen ist, an einer kurz nach der Kreuzung befindlichen, Rotlicht zeigenden Fußgängerampel angehalten und einen oder zwei Fußgänger die Straße queren lassen. Dann ist er weitergefahren, obwohl ihm die Fußgängerampel durch Rotlicht (seit mehr als 1 s) noch das Anhalten gebot.

    Nein, reicht noch nicht aus, um eine abstrakte Gefährdung zu verneinen.

    OLG Hamm

     VA 10, 49

    Bei einem Rotlichtverstoß kann es von vornherein nicht zur Gefährdung des Querverkehrs kommen.

    Ja.

    KG

    NZV 10, 361

    Betroffener übersieht Rotlicht der Lichtzeichenanlage, es kann zunächst noch ein bevorrechtigtes Fahrzeug die Kreuzung folgenlos passieren, während der Betroffene mit seinem Fahrzeug sodann erst mit dem nächsten, ebenfalls die Kreuzung von rechts nach links querenden Fahrzeug kollidiert.

    Nein.

    AG Gelnhausen

    30.10.13,

    44 OWi - 2255 Js14481/13

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 195 | ID 42918219