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  • 14.02.2022 · Nachricht · Fahrtenbuchauflage

    Zusammenhang von Tat und Führen eines Fahrzeugs

    | In § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO wird auf den Fahrzeughalter und die (Unmöglichkeit der) Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften abgestellt. Das bringt zum Ausdruck, dass die Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften jedenfalls bei oder im Zusammenhang mit dem Führen des Fahrzeugs des Fahrzeughalters begangen worden sein muss. Der Begriff der Führung eines Kraftfahrzeugs erfasst aber grundsätzlich nur Bewegungsvorgänge des Fahrzeugs. |