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  • 16.12.2013 · Fachbeitrag · Fahrtenbuchauflage

    Fahrtenbuchauflage nach erheblichem Zeitablauf seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit

    | Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens unverhältnismäßig sein (OVG Niedersachsen 23.8.13, 12 LA 156/12, Abruf-Nr. 133444 ). |