· Nachricht · Fahrtenbuch
Grundsätze zur Anordnung eines Fahrtenbuchs
Beim BayVGH ist um die Wirksamkeit einer Fahrtenbuchauflage gestritten worden. Der Betroffene hatte mit seinem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Anordnung keinen Erfolg.
Der BayVGH stellt fest (9.2.26, 11 CS 26.184, Abruf-Nr. 252827):
- Auch ein erst- oder einmaliger Verkehrsverstoß kann eine Fahrtenbuchauflage rechtfertigen, wenn er von erheblichem Gewicht ist. Ein hinreichend gewichtiger Verstoß kann in der Regel angenommen werden, wenn dieser im Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG, § 40 FeV) mit mindestens einem Punkt eingestuft ist.
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