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  • 22.07.2022 · Nachricht · Fahrtenbuch

    Fahrtenbuchauflage auch, wenn Halter den Verstoß zugibt

    Das Führen eines Fahrtenbuchs (§ 31a StVZO) kann auch angeordnet werden, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Dies entschied das VG Mainz.