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  • 09.09.2020 · Fachbeitrag · Fahrtenbuch

    Das gilt beim Vorgehen gegen eine Fahrtenbuchauflage

    | Kann der Kraftfahrzeugführer zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes nicht ermittelt werden, reagieren die Verwaltungsbehörden häufig mit dem scharfen Schwert der Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO. Diese ist lästig. Daher wird an dieser Stelle in der Praxis meist heftig gekämpft. Das gilt vor allem, wenn der Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug begangen wurde. Das OVG Münster hat die dazu vorliegende Rechtsprechung noch einmal zusammengefasst (30.6.20, 8 A 1423/19, Abruf-Nr. 217114 ). |