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  • · Nachricht · Fahrtenbuch

    Anordnung eines Fahrtenbuches bei einem Betriebsfahrzeug

    | Das VG Oldenburg hat jetzt noch einmal zu den Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrtenbuchs (§ 31a StVZO) gegenüber einem Betrieb Stellung genommen. |

     

    Das VG weist darauf hin, dass ein Geschäftsbetrieb im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten gehalten ist, schon auf die erste Anhörung hin die ladungsfähigen Anschriften der in Betracht kommenden Fahrer anzugeben (30.4.21, 7 B 1850/21, Abruf-Nr. 223107). Anderenfalls ist die Anordnung eines Fahrtenbuches gerechtfertigt.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 146 | ID 47476493