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  • 17.10.2023 · Nachricht · Fahrerlaubnisentzug

    Keine automatische vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    | Nach § 111a Abs. 1 S. 1 StPO kann einem Beschuldigten in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn dringende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Fahrerlaubnis mit einem späteren Urteil entzogen werden wird. Von Bedeutung ist in dem Zusammenhang dann u. a. die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB. |