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  • 16.02.2018 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnisentzug

    Abkürzung der Sperrfrist – geht das?

    | Wird durch Strafurteil die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für deren Neuerteilung festgesetzt, kann diese nach § 69a Abs. 7 StGB nachträglich aufgehoben werden. Dazu muss ein Grund zu der Annahme vorliegen, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. Fraglich ist, ob die Dauer einer Sperre auch verkürzt werden kann. Das hat das LG Fulda verneint (8.11.17, 2 Qs 125/17, Abruf-Nr. 199273 ). |