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  • 16.01.2020 · Nachricht · Fahrererlaubnissperre

    Anforderungen an die Begründung einer Fahrerlaubnissperre

    | Das LG hatte gegen den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt. Zur Begründung hatte es nur darauf verwiesen, dass sich der Angeklagte durch die Straftat als ungeeignet zum führen von Kraftfahrzeugen gezeigt habe. Dem BGH hat das nicht gereicht (27.3.19, 4 StR 360/18, Abruf-Nr. 209118 ). |