16.11.2017 · Nachricht · Entziehung der Fahrerlaubnis
Voraussetzungen für Abkürzen oder Aufheben der Sperrfrist
Ist gegen den Verurteilten nach Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt worden, kann diese ggf. nach § 69a Abs. 7 StGB abgekürzt oder aufgehoben werden. Mit den Voraussetzungen hat sich das LG Berlin befasst (29.9.17, 520 Qs 72/17, Abruf-Nr. 197443 ).
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