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  • 12.12.2014 · Fachbeitrag · Entbindungsantrag

    Voraussetzungen für die Entbindung des Betroffenen von seiner Anwesenheitspflicht

    | Im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung im Regelfall entbehrlich, wenn dieser seine Fahrereigenschaft zugestanden und erklärt hat, er werde in der Hauptverhandlung keine (weiteren) Angaben zur Sache machen. Die Anwesenheit kann in einem solchen Fall allerdings dann noch zur weiteren Sachaufklärung dienen, wenn hierfür die bloße physische Präsenz des Betroffenen, etwa zur Auffrischung des Erinnerungsvermögens des Zeugen, ausnahmsweise geboten und erforderlich ist (OLG Bamberg 8.5.14, 2 Ss OWi 405/13, Abruf-Nr. 143083 ). |