28.01.2026 · Nachricht · Elektronisches Gerät
Bedienung einer E-Zigarette beim Autofahren
| Egal ob Handy oder E-Zigarette: Am Steuer sollte man keine Touchdisplays bedienen. Denn auch die Bedienung einer E-Zigarette beim Autofahren fällt unter das sog. „Handy-Verbot“ des § 23 Abs. 1a StVO. |
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