Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.01.2013 · Fachbeitrag · Einstellung des Verfahrens

    Auslagenentscheidung nach Einstellung des Verfahrens

    | Wenn erst ein begründeter Antrag des Verteidigers dazu führt, dass sich die Schwere des Tatvorwurfs weitgehend reduziert, sodass das Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt werden kann, sind die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen (AG Backnang 16.10.12, 2 Ds 93 Js 111535/11, Abruf-Nr. 130015 ). |