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  • 11.12.2017 · Nachricht · Drogenfahrt

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    | Ist der Kfz-Führer wegen Fahrens unter Drogeneinfluss erwischt worden, stellt sich häufig die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis nach StVG/FeV. Von Bedeutung ist in dem Zusammenhang, ab welchem Grenzwert von mangelndem Trennungsvermögen auszugehen ist. Das spielt vor allem bei nur gelegentlichem Konsum eine Rolle. Dazu hatte der Hessische VGH die „rote Linie“ bislang bei 2,0 ng/ml gezogen. Er hat diesen Grenzwert jetzt auf 1,0 ng/ml gesenkt (17.8.17, 2 B 1213/17, Abruf-Nr. 197657 ). |