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  • 19.08.2021 · Nachricht · Datenschutz

    Öffentlich einsehbare Punkteregister sind unzulässig

    | Punkteregister für Verkehrsverstöße dürfen nicht öffentlich einsehbar sein. Das hat der EuGH entschieden. Die Einsicht darf nur dem Betroffenen möglich sein. |