Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.07.2019 · Nachricht · Bußgeldverfahren

    Einziehung des Werts von Taterträgen (§ 29a OWiG)

    | Durch die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum 1.7.17 wurde (auch) der bußgeldrechtliche „Verfall“ in § 29a OWiG zur Einziehung des Werts von Taterträgen weitgehend an die §§ 73c, 73d StGB angeglichen. Das OLG Karlsruhe hat nun zur Frage Stellung genommen, wie das durch die Tat Erlangte bestimmt werden muss. |