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  • 18.04.2024 · Nachricht · Bußgeldbemessung

    Geldbuße bei fehlenden Angaben zu den Vermögensverhältnissen

    | Im sog. Abwesenheitsverfahren kann der Rechtsanwalt den Betroffenen ggf. vertreten. Äußert sich der den abwesenden Betroffenen (§ 73 OWiG) vertretende Rechtsanwalt dann nicht zu dessen Vermögensverhältnissen, so begibt er sich der Möglichkeit, für den Betroffenen Umstände vorzutragen, die ein Abweichen vom Regelfall hätten begründen können. |