16.06.2016 · Fachbeitrag · Beschlussverfahren
Betroffener ist an Zustimmung zu Beschlussverfahren gebunden
Hat der Betroffene dem Erlass einer bestimmten Entscheidung im Beschlussweg zugestimmt (§ 72 OWiG), ist er an diese Erklärung grundsätzlich gebunden.
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