06.08.2018 · Nachricht · Beleidigung
„Die zwei Flitzpiepen vor Ort“ – ist das eine Beleidigung?
Das OLG Karlsruhe hatte sich mit der Frage der Beleidigung (§ 185 StGB) von Polizeibeamten zu befassen (22.5.18, 2 Rv 4 Ss 193/18, Abruf-Nr. 202728 ). Der Angeklagte hatte in einer an die Bußgeldbehörde gerichteten E-Mail im Rahmen eines Bußgeldverfahrens – Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Fahrzeugs (§ 23 Abs. 1a StVO) – die beiden den Verstoß aufnehmenden Polizeibeamten als „Flitzpiepen“ bezeichnet. Deswegen ist er vom AG Wiesloch wegen Beleidigung verurteilt worden. Die Sprungrevision des Angeklagten hatte beim OLG Karlsruhe Erfolg.
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