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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Sind die neuen Fahrverbote wirksam?

    | Durch die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.10.17 (BGBl I, S. 3549, in Kraft seit 19.10.17) sind neue Fahrverbote geschaffen worden. Darunter u. a. die Nr. 246.2 und 246.3 BKat, die ein einmonatiges Fahrverbot bei rechtswidriger Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Kfz mit Gefährdung oder Sachbeschädigung normieren. Die Wirksamkeit dieser Fahrverbote ist allerdings zweifelhaft. |

     

    Die Zweifel ergeben sich aus der Frage, ob die Fahrverbote wegen einer ins Leere laufenden Bezugnahme auf die zu ändernde Norm des § 4 Abs. 1 S. 1 BKatV überhaupt wirksam verkündet und in Kraft getreten sind. Am 3.1.18 ist dann allerdings eine „Berichtigung der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 22.12.17 verkündet worden (BGBl I, S. 53). Fraglich ist jedoch, ob dieser Weg der schlichten Berichtigung zulässig ist (ablehnend Deutscher, VRR 1/2018, 4, 6). Es bleibt abzuwarten, wie die OLG dies in den Fällen der Nr. 246.2 und 246.3 BKat beurteilen werden.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2018 | Seite 138 | ID 45362361