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  • 05.03.2018 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Erscheinenspflicht für Zeugen bei der Polizei: 25 Fragen – 25 Antworten

    | Wir haben schon über einige Änderungen im Straf- bzw. Bußgeldverfahren berichtet, die durch das am 24.8.17 in Kraft getretene „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ v. 17.8.17 (BGBl I, S. 3202)“ eingetreten sind (vgl. zu den § 81a StPO, § 46 OWiG in VA 17, und zum Ablehnungsverfahren in VA 18, 35). Heute stellen wir Ihnen die neue Erscheinenspflicht für Zeugen auch bei der Polizei und die sich daraus für die Praxis ergebenden Folgerungen vor. Die Fragen sind auch im verkehrsstrafrechtlichen Verfahren und im Bußgeldverfahren bedeutsam. |