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  • 18.09.2024 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Anwendung des neuen Grenzwerts für § 24a StVG in sog. Altfällen

    Am 22.8.24 ist das 6. Gesetz zur Änderung des StVG und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (vgl. dazu Burhoff VA 24, 142). Dieses hat u. a. § 24a StVG durch die Einfügung von Absatz 1a) dahin gehend geändert, dass der maßgebliche THC-Grenzwert nunmehr 3,5 ng/ml beträgt. Es liegt die erste Entscheidung zur Anwendung dieser Regelung auf sog. Altfälle vor.