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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Änderungen in Teil 5 VV RVG ‒ Bußgeldsachen ‒ durch das KostBRÄG 2025

    | Am 1.6.25 ist das KostBRÄG 2025 vom 7.4.25 (BGBl I. 2025, Nr. 109) in Kraft getreten. Dieses enthält für die in Teil 5 VV RVG geregelten Bußgeldverfahren Änderungen, und zwar: |

     

    1. Lineare Erhöhung des Gebührenrahmens

    Im Vergütungsverzeichnis des Teil 5 VV RVG sind ‒ ebenso wie in Teil 4 VV RVG für Strafsachen ‒ die Gebührenrahmen linear um rund 9 % erhöht worden.

     

    2. Anhebung von Gegenstandswerten

    Außerdem können sich die Anhebungen bei den Gegenstandswerten in den §§ 13, 49 RVG auswirken, wenn dem Verteidiger eine zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV RVG zusteht. Diese bestimmen sich nämlich nach dem Gegenstandswert.