17.02.2016 · Fachbeitrag · Akteneinsicht
Gesamte Messserie muss zur Verfügung gestellt werden
Der Betroffene bzw. sein Verteidiger haben einen Anspruch auf Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen vollständigen digitalen Falldateien der Geschwindigkeitsmessungen des Tattags, auch soweit diese nicht den Betroffenen betreffen.
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