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  • · Fachbeitrag · Akteneinsicht

    Einsicht in einen Messfilm

    Dem Verteidiger ist Einsicht in den vollständigen Messfilm von einer Geschwindigkeitsmessung durch Übersendung des Messfilms in Kopie auf einen vom Verteidiger zur Verfügung gestellten Datenträger zu gewähren (AG Stuttgart 29.12.11, 16 OWi 3433/11, Abruf-Nr. 120600).

    Praxishinweis

    Nach dem ersten Blick auf die Entscheidung ist man schnell geneigt, sie unter „Nichts wesentlich Neues“ abzuheften. Auf den zweiten Blick zeigt sich dann aber doch eine Besonderheit: Gewährt wird nämlich Einsicht in den vollständigen Messfilm der Messung mit Poliscan Speed am Vorfallstag. Das ist bislang so in der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden. Bislang ist immer nur Akteneinsicht in die Filmsequenz des Betroffenen gewährt worden. Insoweit also neu. Allerdings: Es stellen sich dann natürlich datenschutzrechtliche Probleme, da auf dem Film ja auch andere Verkehrsteilnehmer und deren Fahrzeuge abgebildet sind.

    Eingesandt von | RA Boris Koch, Laupheim

    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 68 | ID 31914460