02.02.2016 · Fachbeitrag · Akteneinsicht
Einsicht in die Bedienungsanleitung in Papierform
| Im Bußgeldverfahren ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, dem Verteidiger die Bedienungsanleitung für ein Messgerät entweder in Papierform oder in digitaler Form durch Vorlage einer PDF-Datei oder einer anderen mit üblichen Lesegeräten und Leseprogrammen zu öffnenden Datei zur Verfügung zu stellen. Das hat das AG Lüdinghausen noch einmal bestätigt (21.12.15, 19 OWi 227/15 (b), Abruf-Nr. 146238 ). |
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