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  • 02.02.2016 · Fachbeitrag · Akteneinsicht

    Einsicht in die Bedienungsanleitung in Papierform

    Im Bußgeldverfahren ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, dem Verteidiger die Bedienungsanleitung für ein Messgerät entweder in Papierform oder in digitaler Form durch Vorlage einer PDF-Datei oder einer anderen mit üblichen Lesegeräten und Leseprogrammen zu öffnenden Datei zur Verfügung zu stellen. Das hat das AG Lüdinghausen noch einmal bestätigt (21.12.15, 19 OWi 227/15 (b), Abruf-Nr. 146238 ).