18.05.2020 · Nachricht · Akteneinsicht
Anwendung der Rechtsprechung des VerfGH Saarland
Auch das BayObLG hatte in der Vergangenheit bereits zur Anwendung der Grundsätze des Urteils des VerfGH Saarland vom 5.7.19 Stellung genommen und deren Anwendung/Übertragung abgelehnt (9.12.19, 202 ObOWi 1955/19, VA 20, 28). Diese Rechtsprechung hat das BayObLG jetzt bekräftigt (6.4.20, 201 ObOWi 291/20, Abruf-Nr. 215489 ).
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