Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 16.09.2016 · Fachbeitrag · Abstandsverstoß

    „Grenzfall“ führt zu geringerer Geldbuße

    | Nach Auffassung des AG Lüdinghausen liegt ein Grenzfall des Abstandsverstoßes vor, wenn der Betroffene bei einer sich an die Untergrenze des § 4 Abs. 3 StVO annähernden Geschwindigkeit den für PKW geltenden „Halben-Tacho-Abstand“ einhält. |