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  • · Fachbeitrag · Abstandsverstoß

    Abstandsmessverfahren mit vorschriftsmäßig geeichtem Datengenerator

    Ein Abstandsmessverfahren mit dem Charaktergenerator und Timer JVC/Piller, Typ CG-P50-E, ist nicht zu beanstanden, wenn Generator und Timer vorschriftsmäßig geeicht waren (AG Landstuhl 3.3.11, 4286 Js 13510/10, Abruf-Nr. 111555).

    Praxishinweis

    Das AG ist von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen. Bei standardisierten Messverfahren hat das AG aber lediglich die Ordnungsmäßigkeit der Messung durch Einhaltung der Bedienungsanleitung und Überprüfung der vorgeschriebenen Eichung zu überprüfen. Der Tatrichter muss sich, wenn der konkrete Einzelfall keine Veranlassung dazu gibt, nicht um die weiteren technischen Details des Messverfahrens kümmern. Es ist Aufgabe des Verteidigers, Messfehler geltend zu machen (zu allem grundlegend BGHSt NJW 93, 3081).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 161 | ID 28260150