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  • 05.10.2018 · Nachricht · Absehen vom Fahrverbot

    Fahrverbot: Pauschalprognose zur Arbeitsmarktlage reicht nicht

    | Das AG hatte nicht von einem Fahrverbot abgesehen. Es hat zwar zugunsten des Betroffenen unterstellt, dass dieser im Falle eines Fahrverbots kündigungsbedingt seine Tätigkeit als Getränkeausfahrer verlieren werde. Gleichwohl sei nicht von einem Härtefall auszugehen, weil der Betroffene „bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage in M. unproblematisch eine vergleichbare Tätigkeit finden“ werde. Das ging selbst dem OLG Bamberg etwas zu weit (13.8.18, 3 Ss OWi 980/18, Abruf-Nr. 204439 ). |