27.06.2025 · IWW-Abrufnummer 248826
Amtsgericht Gotha: Beschluss vom 09.04.2025 – 9 AR 13/25 OWi
1. Aus dem Recht auf faire Verfahrensgestaltung im Bußgeldverfahren ergibt sich grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen gegenüber der Bußgeldbehörde auf Zugang zu den bei ihr vorhandenen, nicht zur Akte gelangten Informationen, die aus Sicht des Betroffenen für die Beurteilung der Erfolgsaussichten seiner Verteidigung bedeutsam sein können
2. Rohmessdaten gehören nicht dazu
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