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  • 04.01.2019 · IWW-Abrufnummer 206381

    Amtsgericht Nauen: Beschluss vom 10.12.2018 – 34 OWiE 299/18

    Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.



    Amtsgericht Nauen

    Beschluss

    xxx

    wegen    Ordnungswidrigkeit

    hat das Amtsgericht Nauen durch Richterin am Amtsgericht xxx am 10.12.2018 beschlossen:

    Auf den zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat die Verwaltungsbehörde den Beschilderungsplan und die digitale Messreihe der Messung an den Verteidiger des Betroffenen herauszugeben.

    Die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

    Gründe:

    Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist begründet.

    Im Rahmen seiner Verteidigung hat der Betroffene auch Anspruch auf Herausgabe des Beschilderungsplanes und der Messserie zur ordnungsgemäßen Verteidigung.

    Die Kostenentscheidung beruht auf 473 StPO.