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  • 06.12.2012 · IWW-Abrufnummer 123544

    Oberlandesgericht Celle: Urteil vom 14.11.2012 – 14 U 70/12

    1. Zur Haftungsabwägung bei einem Unfall im Zusammenhang mit einem
    Abschleppvorgang.
    2. Die Gefährdungshaftung eines Fahrzeugs nach § 7 StVG ist nicht auf Unfälle
    im öffentlichen Straßenverkehr beschränkt, sondern besteht bei allen mit seinem
    Betrieb zusammenhängenden Unfällen.
    3. Auch das abgeschleppte Fahrzeug befindet sich ´im Betrieb`, sofern es z. B.
    gelenkt werden muss.
    4. Zu den Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsausschlusses.


    Hier können Sie das Urteil herunterladen:


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    RechtsgebietStVGVorschriften§§ 7, 8, 17 und 18 StVG