01.01.2003 · Fachbeitrag · Zivilprozess
Zur Verwertbarkeit der Aussage eines Mithörzeugen
Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt (Bundesverfassungsgericht 9.10.02, 1 BvR 1611/96, NJW 02, 3619). (Abruf-Nr. 021716)
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