Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Verkehrszentralregister

    Rechtsschutz gegen Mitteilungen an das Verkehrszentralregister

    | Mitteilungen an das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes sind keine Verwaltungsakte; auch anderweitig ist gegen eine solche Mitteilung Rechtsschutz nicht zu gewähren. Die Richtigkeit der Mitteilung ist vielmehr ggf. im Fahrerlaubniserteilungs- oder entziehungsverfahren zu überprüfen (OVG Lüneburg, Beschluss 19.6.01, 12 LA 2108/01, rkr., zfs 01, 480 m. Anm. Bode). (Abruf-Nr. 011502) |