01.01.2002 · Fachbeitrag · Verkehrszentralregister
Rechtsschutz gegen Mitteilungen an das Verkehrszentralregister
| Mitteilungen an das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes sind keine Verwaltungsakte; auch anderweitig ist gegen eine solche Mitteilung Rechtsschutz nicht zu gewähren. Die Richtigkeit der Mitteilung ist vielmehr ggf. im Fahrerlaubniserteilungs- oder entziehungsverfahren zu überprüfen (OVG Lüneburg, Beschluss 19.6.01, 12 LA 2108/01, rkr., zfs 01, 480 m. Anm. Bode). (Abruf-Nr. 011502) |
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