Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Verjährungsunterbrechung

    Rechtzeitige Zustellung des Bußgeldbescheides

    | Ein Bußgeldbescheid - Folge: Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate ab diesem Zeitpunkt - ist mit seinem Erlass nur „ergangen“, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird. Erfolgt die Zustellung dagegen später, so beginnt die sechsmonatige Verjährungsfrist erst mit diesem Ereignis (OLG Hamm 5.6.03, 3 Ss OWi 398/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031811) |