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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Totalschadensabrechnung und Restwert: Die Position des Geschädigten nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung

    | Zwischen die Gruppe eindeutiger Reparaturfälle und die Fallgestaltungen mit zweifelsfreien Totalschäden schiebt sich eine breite Grauzone der Bewertungs- und Abrechnungsunsicherheit. Unsicherheitsfaktor Nummer eins ist der sogenannte Restwert des Unfallfahrzeugs. Mit dieser Position hat der Anwalt in KH-Fällen nicht nur bei der eigentlichen (Total-)Schadensberechnung zu tun. Auch bei folgenden Fragen muss er sein Augenmerk auf den Faktor „Restwert“ legen: |