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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Keine Entlastung des Kfz-Halters durch Pflegeleistung der Mutter trotz Obhutspflichtverletzung

    Die von der unterhaltspflichtigen Mutter erbrachten Pflegeleistungen für ein durch einen Unfall geschädigtes Kind lassen auch dann dessen Anspruch gegen den Schädiger wegen vermehrter Bedürfnisse gem. § 843 BGB unberührt, wenn bei dem Unfall eine Verletzung der Obhutspflicht durch die Mutter mitgewirkt hat (BGH 15.6.04, VI ZR 60/03, SP 04, 297, Abruf-Nr. 042098).