01.06.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Fahrtkosten als Heilungskosten
1. Zu den erstattungsfähigen Heilungskosten und vermehrten Aufwendungen des Verletzten nach einem Unfall können auch Fahrtkosten gehören, etwa für notwendige Fahrten zum Arzt, zur Apotheke und zur Arbeitsstelle.
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