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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Fahrtkosten als Heilungskosten

    | 1. Zu den erstattungsfähigen Heilungskosten und vermehrten Aufwendungen des Verletzten nach einem Unfall können auch Fahrtkosten gehören, etwa für notwendige Fahrten zum Arzt, zur Apotheke und zur Arbeitsstelle. |