01.07.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH zur USt bei wirtschaftlichem Totalschaden
Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens an einem Kfz hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz von USt. nur, wenn er eine Ersatzbeschaffung vorgenommen oder - ungeachtet der Unwirtschaftlichkeit einer Instandsetzung - sein beschädigtes Fahrzeug repariert hat und wenn tatsächlich USt. angefallen ist (BGH 20.4.04, VI ZR 109/03, Abruf-Nr. 041046).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat