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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    BGH zur USt bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens an einem Kfz hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz von USt. nur, wenn er eine Ersatzbeschaffung vorgenommen oder - ungeachtet der Unwirtschaftlichkeit einer Instandsetzung - sein beschädigtes Fahrzeug repariert hat und wenn tatsächlich USt. angefallen ist (BGH 20.4.04, VI ZR 109/03, Abruf-Nr. 041046).