01.12.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH zur Umsatzsteuer bei Beschädigung von Staatseigentum
Zahlt die zuständige Behörde wegen der Reparatur einer Schutzplanke der Bundesautobahn Umsatzsteuer an eine Fachfirma, steht ihr ein Schadenersatzanspruch auch in Höhe des der Bundesrepublik Deutschland zufallenden USt-Anteils zu (BGH 14.9.04, VI ZR 97/04, Abruf-Nr. 042744).
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