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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    BGH zur Umsatzsteuer bei Beschädigung von Staatseigentum

    | Zahlt die zuständige Behörde wegen der Reparatur einer Schutzplanke der Bundesautobahn Umsatzsteuer an eine Fachfirma, steht ihr ein Schadenersatzanspruch auch in Höhe des der Bundesrepublik Deutschland zufallenden USt-Anteils zu (BGH 14.9.04, VI ZR 97/04, Abruf-Nr. 042744). |