Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Auch ein unbrauchbares Gutachten muss bezahlt werden

    | Die Kosten eines vom Geschädigten eingeholten Gutachtens sind grundsätzlich vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten unvertretbar objektiv mangelhaft oder unbrauchbar ist (OLG Hamm 8.5.01, 27 U 201/00, DAR 01, 506). (Abruf-Nr. 011215) |